Über Prozessbegleitung

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein kostenfreies Angebot welches Verbrechensopfer oder deren Angehörige dabei unterstützt, sich während des Strafverfahrens zurechtzufinden.
Ich kann und darf dabei keine rechtliche Beratung anbieten, kläre Sie aber darüber auf, was als nächstes passiert und wie Sie während der einzelnen Verfahrensschritte gut für sich sorgen können.

Prozessbegleitung richtet sich in erster Linie an minderjährige oder besonders schutzbedürftige Zeug:innen von Sexual- und Gewaltstraftaten.

Da nicht jedes Delikt eine Beiordnung rechtfertigt können Sie mich gerne kontaktieren und ich berate Sie, ob und wie Sie eine Beiordnung beantragen können.

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Für wen ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Psychosoziale Prozessbegleitung richtet sich an Geschädigte von Gewalt- und Sexualstraftaten. Über die Beiordnung für Kinder, Erwachsene oder Angehörige entscheidet das Gericht.

Muss ich dafür etwas bezahlen?

Das Angebot ist für Sie kostenlos, wenn es eine Beiordnung gibt. Ohne Beiordnung können Sie mich kontaktieren und ich berate Sie dazu, wie es weitergehen kann.

Muss ich erzählen, was mir passiert ist?

Nein. Da ich als Prozessbegleiterin kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht habe (ähnlich wie viele andere Berufsgruppen auch) ist es sogar wichtig, dass wir nicht über die Tat sprechen. Genaueres erkläre ich Ihnen gerne in einem Erstgespräch.

Brauche ich dann noch einen Anwalt?

Unbedingt. Ich kann und darf Sie nicht rechtlich beraten, viel mehr behalte ich während des Prozesses Ihr Wohlergehen im Blick.